AGB's

  1. Fahrlektionen müssen spätestens 2 volle Arbeitstage vor deren Beginn abgesagt oder verschoben werden. Falls dies nicht der Fall ist, oder der Fahrschüler nicht erscheint, wird der Preis vollumfänglich verrechnet. Ausser bei Krankheit mit Arztzeugnis. Als Arbeitstage gelten Montag bis Samstag von 07.00 bis 18.00 Uhr. 
  2. Bei Verspätungen wird max. 10 Minuten gewartet. Ausnahme der Fahrlehrer wurde im Voraus informiert. Die Zeit wird von der Fahrlektion abgezogen. Bei Verspätung durch den Fahrlehrer wird die Zeit nachgeholt.
  3. Falls eine Fahrunfähigkeit erkannt wird; z.B.  Alkohol, Drogen, Müdigkeit etc. wird die Fahrlektion zu Lasten des Schülers abgebrochen oder findet gar nicht statt.
  4. Auf angemessene Bekleidung und Schuhe ist zu achten. (z.B. schmutzige Kleider, Flip-Flops, Absatzschuhe oder Stahlkappenschuhe nicht erlaubt). Bei nicht einhalten findet die Fahrlektion zu Lasten des Schülers nicht statt. 
  5. Die Zahlungskonditionen sind Barzahlung. Alle kosten müssen spätestens bei der praktischen Prüfung in bar bezahlt werden. Nach Absprache wird bei noch offener Rechnung nach der praktischen Prüfung zusätzlich eine einmalige Rechnungs- und Mahngebühr von CHF 150 verrechnet.
  6. VKU muss spätestens am letzten Kurstag in bar bezahlt werden, ansonsten gibt es keine Bestätigung. VKU darf nicht gesplittet gemacht werden, bei nicht erscheinen und abmelden unter 2 vollen Arbeitstagen wird der Preis trotzdem vollumfänglich verrechnet. Als Arbeitstage gelten Montag bis Samstag von 07.00 bis 18.00 Uhr.
  7. Abo Preise:

    5 Lektionen à CHF 94 = CHF 470

    10 Lektionen à CHF 92 = CHF 920

    20 Lektionen à CHF 90 = CHF 1800

    Abo`s müssen im Voraus bezahlt werden. Es gibt keine Rückerstattung.

  8. Der Fahrschüler ist dafür verantwortlich, dass er einen gültigen Lernfahrausweis mit sich führt. Der Lernfahrausweis muss bei jeder Fahrlektion in den dafür vorgesehenen Platz deponiert werden. Ohne einen gültigen Lernfahrausweis findet die Fahrlektion zu Lasten des Schülers nicht statt.

  9. Der Fahrschüler gibt dem Fahrlehrer die Erlaubnis, nach bestandener Führerprüfung ein Foto auf Social Media zu Teilen.