Die praktische Führerprüfung umfasst das Fahren im Verkehr und das Manövrieren.

Allgemeine Prüfungsanforderungen

  • Korrekte, weitgehend automatisierte Bedienung des Fahrzeugs;
  • Fahrweise, die die Umwelt schont, indem sie möglichst wenig Lärm und Abgase verursacht;
  • Vorausschauendes Verhalten, um Gefahren früh zu erkennen und sie zu meiden;
  • Korrekte Benützung von Fahrbahn und Fahrstreifen;
  • Richtiges Verhalten beim Einfügen in den Verkehr, beim Einspuren, Abbiegen und beim Wechsel des Fahrstreifens;
  • Fahrweise und Geschwindigkeit sind den Verhältnissen auf der Strasse, im Verkehr und der Sicht stets angepasst;
  • Vorausschauendes, angemessen vorsichtiges Befahren von Verzweigungen;
  • Verkehrsgerechte Handhabung des Vortrittsrechts;
  • Angemessener Abstand beim Neben- und Hintereinanderfahren;
  • Richtiges Verhalten an Fussgängerstreifen sowie gegenüber öffentlichen Verkehrsmitteln und deren Fahrgästen;
  • Rücksichtnahme auf andere, besonders auf schwächere Verkehrsteilnehmer;
  • Korrektes und sinnvolles Überholen;
  • Bei besonderen Verhältnissen: bewusstes und angepasstes Fahren auf Autobahnen und –strassen;
  • Beachten der Signale und Bodenmarkierungen sowie der polizeilichen Weisungen;
  • Selbständiges Fahren nach Wegweisern;
  • Sichern des Fahrzeuges in Steigung und Gefälle;
  • Wenden mit Benützen einer Einfahrt;
  • Parkieren, vorwärts und rückwärts zwischen Fahrzeugen, die im rechten Winkel, schräg oder parallel zum Fahrbahnrand stehen;
  • Ausführen der Manöver ohne Verkehrsbehinderung; zweckmässige Korrekturen.

Die zweite Chance

  • Wer die praktische Prüfung nicht besteht, kann sie nach einer Wartefrist wiederholen, und zwar im vollen Umfang.
  • Eine dritte Wiederholung ist nur möglich, wenn ein Fahrlehrer auf der Anmeldung bestätigt, dass der Führer prüfungsreif ist.
  • Wer die Führerprüfung dreimal nicht bestanden hat, obwohl seine Ausbildung abgeschlossen ist, benötigt ein Gutachten, das ihm bescheinigt, für den Strassenverkehr geeignet zu sein. Mit diesem Gutachten ist er zu drei weiteren Prüfungen zugelassen.